Versicherungsschutz für Nichtmitglieder
Risikobeschreibung: Versicherungsschutz für Nichtmitglieder für Sportvereine
Versicherungsumfang
Versicherungsschutz besteht im Rahmen und Umfang der Unfall-, Haftpflicht-, Kranken-, und Rechtschutzversicherung des zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Sportversicherungsvertrages mit dem LSB/LSV. Den genauen Wortlaut des Versicherungsschutzes kann man dem Merkblatt „Die Sportversicherung“ entnehmen. Versichert sind alle Nichtmitglieder, die an Sportveranstaltungen des Vereins aktiv teilnehmen (z.B. Übungsstunden auf Probe/ Kursprogramme/ Volkswettbewerbe und Trimm-Aktionen).
Kein Versicherungsschutz besteht für teilnehmende Nichtmitglieder bei Maßnahmen im Rehabilitations-Sport auf Grundlage des § 44 Abs.1 Nr.3 und 4 SGB IX (Verordnung 56). Nicht versichert sind außerdem Nichtmitglieder als Zuschauer/ Besucher der Sportveranstaltungen.
Der Versicherungsschutz für das versicherte Nichtmitglied beginnt mit dem Betreten der für die Sportveranstaltung vorgesehene Veranstaltungsstätte zum Zwecke der aktiven Teilnahme und endet mit deren Verlassen, spätestens mit Beendigung der Sportveranstaltung. Mitversichert ist der direkte Weg von der Sportveranstaltung nach Hause (Rückweg).
Versicherte Leistungen im Umfang der Sportversicherung:
- Unfallversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Rechtschutzversicherung
Weitere Informationen erhälts du in der Geschäftsstelle
oder unter
geschaeftsstelle @ susoberaden.de
Fragen zur Sportversicherung:
Schadensmeldung im Versicherungsbüro