Nach intensiver Vorbereitung und fachkundiger Beratung durch den Landessportbund NRW und den Kreissportbund wird der SuS Oberaden ab 1. Juli 2019 ein Angebot
„Rehabilitation und Gesundheit“
vor Ort anbieten.
Das Präsidium des SuS Oberaden hat sich seit über einem Jahr mit diesem Thema beschäftigt.
Das Beantragungsverfahren und die Zertifizierung, sowie die Meldungen an die Abrechnungsportale sind abgeschlossen.
Mit Ute Wiederholt konnte eine qualifizierte Übungsleiterin Reha-Sport gewonnen und mit Hilfe von Heiko Rahn vom Sportamt der Stadt Bergkamen eine geeignete überprüfte Sportstätte gefunden werden. Als Kooperationspartner steht Dr. med. Jens Anstipp, Facharzt für Orthopädie zur Verfügung.
Zielgruppen sind:
- alle Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
- Haltungsschäden und –schwächen
- Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen
- z.B. Schulter, Knie und Hüfte
- Künstliche Knie- und Hüftgelenke
- Osteoporose, uvm.
-
Für diese Neuerung richtet der SuS Oberaden extra eine Reha Sprechstunde ein, wo unsere Geschäftsstellenmitarbeiterin Sabine Schwingeler gerne Fragen zu diesem Thema beantwortet.
Dienstags von 9.00 – 11.00 Uhr
Geschäftsstelle SuS Oberaden
Jahnstraße 31
59192 Bergkamen
Tel: 02306/80636
Der Tag des Sports war aus der Sicht der Vereinsjugendleiterin Petra Knippschild eine sehr gelungene Veranstaltung.
Dem Bewegungsdrang der kleinen Teilnehmer wurde voll Rechnung getragen.
Die Begeisterung war spürbar, einige Telnehmer waren im wahrsten Sinne des "unermüdlich".
Ein starkes Team
Einfügen / Voranstellen:
Präambel
Der Verein SuS Oberaden 1921 e.V. gibt sich folgendes Leitbild, an dem sich das Vereinsleben und die Arbeit der Organe, der Amts- und Funktionsträger sowie aller sonstigen Mitarbeiter orientieren:
Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeiter pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und führen regelmäßig Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlicher vor sexualisierter Gewalt im Sport durch.
Der Verein tritt für einen doping- und manipulationsfreien Sport ein.
Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, welt-anschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität. Der Verein wendet sich gegen Intoleranz, Rassismus und jede Form von politischem Extremismus.
Der Verein fördert die Inklusion behinderter und nichtbehinderter Menschen und die Integration von Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Er verfolgt die Gleichstellung der Geschlechter.
Änderung § 23 Datenschutz:
Neu: | Alt: |
Datenschutz 1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet. 2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte: - das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, - das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, - das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, - das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, - das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO, - das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO und - Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-GVO. 3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus. Erläuterungen zu § 23: Zum 25.05.2018 tritt ein komplett überarbeitetes Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union in Kraft. Ab dann gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz in der überarbeiteten Fassung vom 05.07.2017 (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt). Der Formulierungsvorschlag berücksichtigt bereits die ab dann geltenden Bestimmungen. |
Datenschutz im Verein
|